1. Definition von Anlagegold
Anlagegold wird laut der EU-Richtlinie 98/80/EG1 wie folgt definiert:
Gold in Barrenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995/1000 sowie Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweisen, erst nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel waren bzw. sind und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt. Der letzte Passus dient der Abgrenzung von Anlage-Goldmünzen zu Sammlerstücken. Weiterlesen