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SilviOr. - Silber und Gold - einfach sicherInfo

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Firma SilviOr GmbH

§ 1 Leistungen

Die Firma SilviOr GmbH (nachfolgend auch genannt: Anbieterin, Betreiberin oder SilviOr) befasst sich mit dem Erwerb/Verkauf/Handel und Vermittlung der Lagerung von Edelmetallen, insbesondere Gold und Silber, ausschließlich in physischer Form, wobei die Lagerung des Edelmetalls bei einem spezialisierten Wertlogistiker, der Firma VIA MAT International GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, auf Namen und Rechnung des Kunden erfolgt.

§ 2 Lieferbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Verfügungen und das Handeln mit Edelmetallen erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden, hiesigen allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, welche vom Kunden bei Bestellung und/oder Annahme des Angebotes zum Ankauf von Edelmetallen anerkannt werden.

Mit der Abgabe des Angebotes durch den Kunden erklärt der Kunde gleichzeitig, die AGB gelesen zu haben und diese uneingeschränkt zu akzeptieren.

§ 3 Angebot/Vertragsabschluss

Sämtliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes sind freibleibend und unverbindlich, dargestellte Produktabbildungen haben exemplarischen Charakter und dienen ausschließlich zur Illustration der Produktart. Die Firma SilviOr stellt die jeweiligen Kurse für die Edelmetallstücke in ihrer Internetplattform/Homepage zur Annahme frei. Der Kunde wählt die Stückelung und die Anzahl der Stücke zum aktuellen, ersichtlichen Kurs sowie den von ihm gewünschten Auslieferungsweg, also entweder Lagerung mit Transport an die Lagerstelle bei dem Wertlogistikunternehmen oder Lieferung mit Transport an den Kunden oder an einen von ihm benannten Dritten und erstellt somit ein an die Firma SilviOr gerichtetes Angebot, Edelmetalle in der entsprechenden Stückelung etc. erwerben zu wollen, welches SilviOr daraufhin annehmen kann.

Die Firma SilviOr nimmt das Angebot erst dann an, wenn der Kaufpreis und die Nebenkosten (Transport, Lagerung, Lieferung) gem. der aktuellen Preisliste für den Erwerb der Edelmetallstücke in voller Höhe auf das Bankkonto der Firma SilviOr eingegangen sind. Sollte sich der Kaufpreis durch Kursänderung verändern, so ist SilviOr berechtigt, jeweils so viele Edelmetallstücke zu liefern, deren Menge dem überwiesenen Betrag am nächsten kommt. Danach noch verbleibende Überzahlungen des Kaufpreises erhält der Kunde unverzüglich auf das von ihm zur Zahlung verwendete Bankkonto zurückerstattet.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop der SilviOr GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ gibt der Kunde verbindlich seinerseits ein Angebot ab, die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Produkte erwerben zu wollen. Ein Vertrag kommt erst mit der Erklärung der SilviOr GmbH, das Angebot des Kunden annehmen zu wollen, zustande.

§ 4 Kaufpreis

Als vereinbart gelten die bei Vertragsschluss und nicht bei Abgabe des Angebotes durch den Kunden jeweils gültigen, auf der Internetseite der SilviOr GmbH (www.silvior.de) ersichtlichen Preise bzw. die Kursabbildung für das Ankauf- und Verkaufsgeschäft, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Kosten für Lieferung, Transport und Lagerung gem. der aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich in EURO. Das Risiko des Geldeingangs trägt der Käufer.

Der Dienst „Sofortüberweisung“ ist ein TÜV-zertifiziertes Online –Zahlungssystem, bei dem der SilviOr GmbH bisher keine Missbräuche bekannt geworden sind. Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass es Geldinstitute gibt, die davon ausgehen, dass die Nutzung des Dienstes “Sofortüberweisung“ wegen der Verwendung der PIN und TAN zu einer Haftungsverlagerung bei etwaigen Missbrauchsfällen durch Dritte führt. Dies kann dazu führen, dass eine Bank sich weigern könnte, einen aus einem Missbrauch durch Dritte entstandenen Schaden zu übernehmen und im Ergebnis der Kunde den Schaden zu tragen hat. Vorsorglich hat der Betreiber des Dienstes „Sofortüberweisung“, die Payment Network AG, eine Versicherung zugunsten der Kunden abgeschlossen, die Schäden bei Missbrauch nach Maßgabe der unter dem Link https://www.sofortueberweisung.de/versicherung wiedergegebenen Versicherungsbedingungen ersetzen soll. Hierdurch sollen Kunden im Rahmen des Versicherungsumfanges vor etwaigen Haftungsrisiken geschützt werden. Die SilviOr GmbH weist darauf hin, dass die Payment Network AG kein mit ihr verbundenes Unternehmen ist. Die Wiedergabe von Angaben der Payment Network AG erfolgt unverbindlich und vorbehaltlich Richtigkeit.

§ 5 Lieferung/Gefahrübergang

Die Lieferung und, je nach Wunsch, Lagerung erfolgen unmittelbar für und auf Rechnung des Kunden sowie auf dessen Risiko entweder an ihn selbst, in das Wertdepot der VIA MAT International GmbH Frankfurt am Main oder an einen von ihm benannten Dritten. Die Kosten für die vom Kunden gewählte Liefer- und Lageralternative trägt der Kunde auf eigene Rechnung. Die Gefahr des Untergangs, auch des zufälligen, trägt der Kunde.

Das Werteversand-System basiert auf einer Vertragsbeziehung zwischen dem Logistikpartner und der SilviOr GmbH. Eventuelle Schadensmeldungen müssen deshalb zwingend durch SilviOr durchgeführt werden. Damit Schadenersatzansprüche nicht verloren gehen oder verwirken, ist bei Kenntnis eines Schadensfalles eine unverzügliche Meldung durch den Kunden an SilviOr erforderlich.

Leistungsort für die durch den Kunden gekaufte Ware ist der satzungsmäßige Sitz der SilviOr GmbH.

Sämtliche Kosten ergeben sich aus einer selbständigen, auf www.silvior.de veröffentlichten, aktuellen Preisliste.

§ 6 Wertlager

Für den Fall, dass ein Kunde der SilviOr GmbH von SilviOr (www.silvior.de) Edelmetalle kauft und im Rahmen dieses Kaufvertrages keine direkte Lieferung sondern Einlagerung wünscht, ist eine solche nach Maßgabe nachfolgender Absätze a) bis h) möglich. Eine isolierte Einlagerung von nicht bei SilviOr gekauften bzw. bereits an den Kunden gelieferten Edelmetallen ist nicht möglich.

a) Grundlagen

Der Kunde schließt in einem solchen Falle mit der SilviOr GmbH einen Verwahrungsvertrag, auf welchen grundsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 688 ff., Anwendung finden.

b) Einlagerung

Die SilviOr GmbH lagert bei ihr gekaufte Edelmetalle grundsätzlich nicht selbst ein, sondern bedient sich zur Erfüllung eines spezialisierten Wertlogistikunternehmens. Dies ist die Firma VIA MAT International GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, ein im Bereich der Wertlagerung von Edelmetallen erfahrenes, internationales Spezialunternehmen, welches im Auftrag von SilviOr die Einlagerung übernimmt und die geeigneten Räumlichkeiten samt notwendiger Sicherheits- und Sicherungseinrichtungen vorhält. Einzulagernde Edelmetalle werden ausschließlich direkt durch SilviOr eingelagert. Eine durch den Kunden selbst durchgeführte Anlieferung der einzulagernden Ware beim einlagernden Unternehmen ist nicht möglich.

c) Einlagerungsart

Die Einlagerung der Edelmetalle findet in einem durch das Wertlagerungsunternehmen der SilviOr GmbH zugeordneten Sicherheitsraum statt. Der Kunde hat aus Sicherheitsgründen keinen unmittelbaren Zugang zu bzw. Zugriff auf die eingelagerten Edelmetalle, sondern ist berechtigt, die SilviOr GmbH in Schriftform anzuweisen, Teile oder den gesamten Lagerbestand auflösen zu lassen und die betroffenen Stücke auf eigene Kosten an sich oder einen benannten Dritten liefern zu lassen. Nach vorheriger Terminvereinbarung mit SilviOr ist jedoch sowohl eine jederzeitige Besichtigung der Ware und des Wertlagers als auch eine, im Falle der Beendigung des Verwahrungsverhältnisses in Betracht kommende Selbstabholung der eingelagerten Edelmetalle anstelle der Auslieferung durch SilviOr möglich.

Die Edelmetalle werden NICHT in Sammellagerung aufbewahrt, sondern sind innerhalb dieses Raumes jederzeit identifizier- und individualisierbar. Die Edelmetalle werden auf Namen des Kunden eingelagert und erhalten eine individuelle Identifikationsnummer. Nach Einlagerung der Ware erhält der Kunde einen Lagerschein, der Art und Menge der eingelagerten Edelmetalle genau aufführt.

Zur Sicherung des Bestandes hat die SilviOr GmbH zusammen mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Kontrollsystem entwickelt, das es ermöglicht, jederzeit den aktuellen Bestand der eingelagerten Edelmetalle festzustellen und zu verifizieren. Neben den regelmäßigen Kontrollen und Bestandsberichten durch die VIA MAT International GmbH finden auch periodische physische Bestandskontrollen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer statt, an deren Ende eine Bescheinigung über die Durchführung der physischen Bestandskontrolle liegt.

d) Versicherung

Die im Auftrag der SilviOr GmbH zum Zwecke der Wertlagerung tätige VIA MAT International GmbH betreibt eine Haftpflichtversicherung, welche im für diesen Vertragszweck ausreichenden Umfang im Falle eines teilweisen oder vollständigen Verlustes sowie einer Beschädigung der physisch dort eingelagerten Edelmetalle die vollständige Haftung übernimmt. Versicherungsgeber ist die Firma MARSH, London. Ausgenommen sind gemäß allgemeinen Versicherungsbedingungen Kriegsereignisse, radioaktive, chemische und biologische Kontamination sowie terroristische Angriffe. Das Bestehen dieser Versicherung wird der SilviOr GmbH durch VIA MAT in regelmäßigen Abständen nachgewiesen.

e) Einlagerungsgebühren

Die Einlagerung im Rahmen dieses Verwahrungsvertrages ist kostenpflichtig. Die Kosten bestimmen sich nach der jeweils aktuellen, im Internet unter nachfolgender Adresse jederzeit einsehbaren Preisliste:

http://www.silvior.de/wertlager_sicher_lagern.html

Preiserhöhungen werden ab dem Inkrafttreten der neuen Preisliste auch für Bestandsverträge wirksam. Die Vergütung für die Wertlagerung ist jährlich im Voraus fällig. Dem Kunden wird zu diesem Zwecke eine Jahresrechnung gestellt, bei unterjährigem Beginn zeitanteilig bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Bei unterjähriger Beendigung des Vertrages erfolgt keine Rückerstattung. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

f) Kündigung des Verwahrungsvertrages

Der Verwahrungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist für den Vertrag beträgt beidseitig 1 Monat zum Monatsende. Die Kündigung durch den Kunden ist an die SilviOr GmbH zu richten und bedarf in jedem Falle der Schriftform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ausdrücklich behält sich die SilviOr GmbH ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vor, dass ihr bekannt wird, dass die VIA MAT GmbH die Verwahrungsleistung nicht länger anbietet.

g) Haftung

Die SilviOr GmbH haftet für Schäden aus diesem Verwahrungsvertrag, außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragsverletzungen (d.h. diejenigen Pflichten, ohne deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung unmöglich wäre), nur, wenn und sowie der SilviOr GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern. leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollten wesentliche Vertragspflichten verletzt sein, so haftet die SilviOr GmbH für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der SilviOr GmbH der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der SilviOr GmbH. Im Übrigen ist die Haftung der SilviOr GmbH ausgeschlossen.

Sämtliche oben genannten Haftungsausschlüsse und –begrenzungen finden keine Anwendung im Falle eines etwaige Vorliegens ausdrücklicher Garantien durch die SilviOr GmbH oder für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle gesetzlich zwingend angeordneter Haftung. Im Übrigen wird nochmals darauf hingewiesen, dass die SilviOr GmbH die Verwahrung nicht selbst übernimmt, sondern sich eines gewissenhaft ausgewählten Erfüllungsgehilfen bedient, vgl. § 2 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die bestellten Edelmetallstücke bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis oder aller Forderungen gegen denselben Kunden aus beliebigen anderen Rechtsgründen, einschließlich etwaiger Saldoforderungen, Kontokorrentforderungen, Schadenersatzforderungen etc., Eigentum der SilviOr GmbH.

§ 8 Zahlungsbedingungen/Verzug/Gegenansprüche

Der Kunde ist verpflichtet, Vorauskasse in der ihm mitgeteilten oder bekanntgegebenen Höhe zu leisten; die SilviOr GmbH ist verpflichtet, die ihr obliegende Leistung, also nach Wahl des Kunden Lieferung zu diesem, Zustimmung zur Auslieferung der Edelmetallstücke in das Wertdepot der VIAMAT INTERNATIONAL GmbH Frankfurt oder Zustimmung zur Auslieferung an einen vom Kunden benannten Dritten, erst dann zu erbringen, wenn der Kaufpreis samt aller, auch fallweiser, Kosten (u.a. Transport, Versicherung, Lagerung etc.) vollständig bezahlt und das Kundenkonto bei der SilviOr GmbH vollständig ausgeglichen ist.

Der Kunde hat gegenüber der SilviOr GmbH erst dann einen Anspruch auf Herausgabe oder auf Geltendmachung und Ausübung eines Zurückberhaltungsrechtes, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Gleiches gilt für die etwaige Erklärung einer Aufrechnung durch den Kunden.

§ 9 Sachmängel

Die Haftung für Sachmängel erfolgt nach den Regelungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Gegenstände zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Der SilviOr GmbH steht grundsätzlich ein Recht auf Nachbesserung/Nacherfüllung zu.

§ 10 Haftungsausschluss/Schadenersatz

Die SilviOr GmbH haftet für Schäden, außer im Falle wesentlicher Vertragspflichten (d.h. diejenigen Pflichten ohne deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung unmöglich wäre), nur, wenn und soweit der SilviOr GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollten wesentliche Vertragspflichten verletzt sein, so haftet die SilviOr GmbH für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der SilviOr GmbH der Höhe nach auf die bei Vertragsschluß typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der SilviOr GmbH.

Im Übrigen ist die Haftung der SilviOr GmbH ausgeschlossen.

Sämtliche oben stehenden Haftungsausschlüsse oder –begrenzungen finden keine Anwendung im Falle eines etwaige Vorliegens ausdrücklicher Garantien durch die SilviOr GmbH oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle gesetzlich zwingend angeordneter Haftung.

Die SilviOr GmbH gibt keine bindenden Zusage bezüglich der technischen Verfügbarkeit der von ihr zur Verfügung gestellten technischen Infrastruktur ab. Die Betreiberin ist bemüht, eine möglichst weitgehende Verfügbarkeit sicherzustellen. Diese kann jedoch nicht garantiert werden. Insbesondere kann es im Ganzen oder zu Teilen zu Störungen aufgrund von Wartungsarbeiten am Server oder der benutzten Software kommen. Bei technischen Störungen können Vertragsangebote oder – annahmen unter Umständen nicht übermittelt oder verarbeitet werden. Ansprüche aus technischen Störungen, sowie Hard- und Softwarefehlern gegenüber der SilviOr GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11 Geldwäschegesetz

Bei allen Geschäften mit einem Vertragswert und einer daraus resultierenden Zahlsumme ab 15.000,00 € ist eine Identifizierung des Kunden nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GWG) gesetzlich vorgeschrieben und somit unabdingbar. Die Identifizierung erfolgt entweder über ein Identverfahren oder durch die Übermittlung einer Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses des Kunden an SilviOr.

Die SilviOr GmbH hat das Recht, den Vertragsgegenstand solange nicht liefern zu müssen oder auf Wunsch des Kunden in das Wertdepot verbrachte Vertragsgegenstände zurückzuhalten, bis die Identifikation des Kunden auf einem der oben genannten Wege erfolgt ist.

§ 12 Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine solche hat in Schriftform zu erfolgen.

§ 13 Gerichtsstand

Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Würzburg vereinbart. Sofern der Kunde Verbraucher ist, so gelten die Regelungen der deutschen Zivilprozessordnung. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit nicht zwingende Vorschriften die Anwendung eines anderen Rechts vorschreiben.

§ 14 Salvatorische Klausel

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen Regelungslücken oder unwirksame Klauseln enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken bzw. Ersetzung der unwirksamen Klauseln diejenigen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach dem wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Der Bestand aller übrigen Nutzungsbedingungen bleibt in einem solchen Falle unberührt.